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Nächtigungsabgabe

Buchhaltung

Die Nächtigungsabgabe ist eine Abgabe für jede Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Schutzhütte. Der Abgabepflicht unterliegt auch, wer in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne einen Wohnsitz zu begründen.
Die Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gehen zu 50 Prozent an das Land Steiermark und zu 50 Prozent an die Gemeinde, die diesen Betrag zur Gänze an den Tourismusverband weiterleitet. Die Kurabgabe wird dem Kurfonds zugewiesen, womit touristische Projekte und Instandhaltungsmaßnahmen finanziert werden.

Derzeit sind folgende Beträge abzugeben:

- in Schutzhäuser und Schutzhütten: € 1,50
- auf Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätzen: € 2,00
-sonstige Beherbergungsbetriebe: € 2,50

Die Kurabgabe (derzeit nur im Bereich der Altgemeinde Bad Mitterndorf) beträgt zusätzlich € 1,00.


Rechtsgrundlage ist dasSteiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz.


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