Die Bürgermeisterin ist das geschäftsführende Organ der Gemeinde und sorgt insbesondere für die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates. Sie besorgt die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde im Rahmen der Weisungen von Bund und Ländern.
Der Gemeinderat ist in Österreich die gewählte
Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde.
Gemeindeamt
Nr. 59
8983 Bad Mitterndorf